DORA - NIS2 - CRA - AI Act aus einer Hand

Sind Sie auch von neuen Cyber Security Gesetzen betroffen, die zurzeit in Kraft treten?

Die nächsten anstehenden Vorbereitungsfrist enden im Oktober 2024

Betroffen sind: 
Vorstände, Geschäftsführungen einer großen Zahl von Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum

Anforderungen: 

  • Ab Ende 2024 müssen Geschäftsleitungen ihre IT-Sicherheitsverantwortlichen überwachen und steuern sowie deren Maßnahmen inhaltlich billigen können
  • Sie müssen Cyber Security Einrichtungen einrichten, betreiben und weiterentwickeln, die behördlichen Kontrollen standhalten
  • Es werden möglicherweise reale technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) behördlich gefordert
  • Je nach Größe und Kritikalität des Unternehmens wird der Aufbau einer Cyber Security Organisation erforderlich sein




Persönliche Folgen für Vorstände/Geschäftsführungen:

  • Sie müssen eine hinreichende inhaltliche Eignung durch praktische Erfahrungen und/oder Ausbildung nachweisen, um als Vorstand oder Geschäftsführer tätig sein zu können
  • Amtierende Vorstände und Geschäftsführer müssen jährliche Fortbildungen nachweisen und behördliche Prüfungen bestehen
  • Bei Nichteinhaltung drohen persönliche Suspendierungen und Bußgelder von bis zu 7 Millionen Euro oder 2,5 % des Jahresumsatzes Versicherungen und Nebenabreden sind gesetzlich verboten



Folgen für Ihr Unternehmen:

  • Staatlich erteilte Cyber Security Zertifikate gemäß DORA, NIS 2, CRA, AI-Act und anderen Gesetzen werden zwingende Voraussetzungen für Kredite und Versicherungen
  • Das CE-Zeichen wird zukünftig nur abhängig von der Softwarequalität, sowie den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) vergeben werden können
  • Zulieferer und Partner, die unterhalb der Grenzwerte (beispielsweise: unter 50 MA und/oder unter 10 Millionen Euro Umsatz) liegen, werden durch größere Partner zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gezwungen



Sind Sie bereits ausreichend auf die Gesetzesänderungen vorbereitet?
Sollten Sie die Frage mit „Nein“ beantworten müssen, dann melden Sie sich unter der angegebenen Mail für unser interaktiven Online-Seminar an.

Termin:          04.06.2024 
Uhrzeit:          09:05 Uhr bis 12:30 Uhr
Ort:                 MS-Teams 
Preis:              kostenlos

Anmeldung: info@breuer-cyber.de

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  • Cyber Advisory
  • GAP Analyse gemäß verschiedener gesetzlicher Anforderungen (siehe Auflistung)
  • Implementierung Organisationen, Maßnahmen, Tools & Prozesse 
  • Interims (Cyber-/IT-) Vorstand/Geschäftsführer
  • Interims (Cyber-/IT-) Manager as a Service
  • CEO as a Service
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Datenschutzgrundverordnung DSGVO erledigt

Bei Lichte betrachtet, stellt die Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) für die meisten deutschen Unternehmen kein reales Problem dar.
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25.05.2018 Stichtag für die Datenschutzverordnung (EU - DSGVO)

Seit am 25.05.2018 die Datenschutzgrundverordnung (EU - DSGVO) in Kraft getreten ist, sind die Medien voller Verlautbarungen und Hiobsbotschaften. Vereine, Verbände und Organisationen versenden hunderte Seiten von Informationsmaterial, fast täglich kann man an Veranstaltungen zur Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) teilnehmen.


Fakt ist:

- Es herrscht sehr viel Unsicherheit in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO).

- Viele deutsche Mittelständler und Handwerker haben keine Ressourcen, die sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigen können.

- Kaum ein Unternehmer hat die Zeit jeden dieser Termine wahrzunehmen und alle diese Informationsmittel zu lesen.

- Aber für fast alle deutschen Unternehmen folgt aus der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (EU – DSGVO) konkreter Handlungsbedarf.

- Dieser Handlungsbedarf besteht auch über die Anpassung der Homepage hinaus, selbst wenn man keine Homepage betreiben sollten!

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